Wir haben https://www.allianz-partners.com/de_AT.html im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei erfüllen wir folgende Prinzipien:
Wahrnehmbar
- Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
- Der Inhalt ist anpassbar, sodass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.
- Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
Bedienbar
- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
- Skiplinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung zu verbessern.
- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
Verständlich
- Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
- Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert
- Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern
- Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben
- Wo erforderlich, werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn Inhalte eine Eingabe durch die Nutzenden erfordern
- Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus
Robust
- Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können
Wir testen https://www.allianz-partners.com/de_AT.html mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern:
- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.