Die Allianz veröffentlicht meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung – wie auch die übrigen Pflichtmitteilungen – über die EQS Group AG.
Directors' Dealings (Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte) und Anteilsbesitz
Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Eigeninvestment
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren einen Bestand an Allianz Aktien aufzubauen:
- Vorstandsvorsitzender: doppelte jährliche Grundvergütung
- Ordentliches Vorstandsmitglied: einfache jährliche Grundvergütung
Die Aktien müssen während der gesamten Dauer der Vorstandsbestellung gehalten werden und werden mittels im Voraus festgelegter Umwandlung aus Vergütungsbestandteilen erworben. Bei einer Erhöhung der Grundvergütung erhöht sich die Aktienerwerbs- und Halteverpflichtung entsprechend. Bei Beendigung des Vorstandsmandats erlischt die Halteverpflichtung.
Mitteilungen der Allianz SE
Den Veröffentlichungspflichten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie kommt die Allianz SE über den Service der EQS Group AG nach.
Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechts- und Gesamtstimmrechts-Mitteilungen sowie über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehende weitere Meldungen, insbesondere zu unseren Geschäftsjahres- und Quartalsergebnissen, finden Sie im vollständigen Wortlaut hier:
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Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und steht im Einklang mit den Aktionärsinteressen.