Philipp Räther, Chief Privacy Officer der Allianz, über das neue EU-KI-Gesetz

Portrait of Philipp Räther

In einem aufschlussreichen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hob Philipp Räther, Konzerndatenschutzbeauftragter der Allianz Gruppe, die Bedeutung des Gesetzes hervor: „Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, insbesondere für Banken und Versicherungen, deren Geschäft besonders datenabhängig ist." Räther lobte die EU dafür, dass sie sich mit den Herausforderungen der generativen KI auseinandersetzt, die "Halluzinationen", also falsche Ergebnisse, produzieren kann, und plädierte für transparente Prozesse bei der KI-Entwicklung. Laut dem Gesetz hat die Allianz nun das Recht, nachzufragen, ob KI-Systeme das Urheberrecht berücksichtigt haben. Räther weist darauf hin, dass die KI-Entwickler vor diesem Gesetz die Weitergabe solcher Informationen verweigern konnten. Das Gesetz verbietet diese Praxis nun jedoch.

Einer der Schlüsselfaktoren, wie Räther betont, wird immer das Bekenntnis zur menschlichen Kontrolle sein: „Der Mensch wird immer die letzte Entscheidungsinstanz sein." Dieser Grundsatz stellt sicher, dass die Effizienz der KI das menschliche Urteilsvermögen und die Ethik nicht beeinträchtigt. Damit wird den Bedenken entgegengewirkt, dass KI die Entscheidungsfindung ohne Rechenschaftspflicht automatisieren könnte.

Räther betonte auch die globalen Auswirkungen des europäischen KI-Gesetzes und sagte voraus, dass es einen Präzedenzfall für die KI-Regulierung weltweit schaffen werde, ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Er glaubt, dass der ausgewogene Ansatz des Gesetzes in Bezug auf Innovation und Regulierung das Vertrauen in KI-Systeme fördern wird, was für deren Akzeptanz und Integration in die Gesellschaft entscheidend ist.

Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Versicherungssektor sind tiefgreifend und versprechen nicht nur eine Straffung der Prozesse, sondern auch innovative Produktangebote. Räther nennt ein Beispiel aus der Kfz-Versicherung, bei dem KI die Prämien an das individuelle Fahrverhalten anpassen kann. Davon profitieren Verbraucher dann ganz direkt. „KI ist für die Versicherungsbranche von Vorteil: Prozesse werden nicht nur schneller und günstiger, sondern auch innovativer", so Räther.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der EU-KI-Gesetzentwurf einen bedeutenden Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und ethischen Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien darstellt. Durch die Priorisierung von Transparenz, menschlicher Kontrolle und ethischen Überlegungen soll sichergestellt werden, dass KI der Gesellschaft zugutekommt, ohne die Rechte oder die Sicherheit des Einzelnen zu gefährden. Räthers Erkenntnisse aus dem Interview bieten eine wertvolle Perspektive darauf, wie das Gesetz die Zukunft der Versicherungsbranche gestalten wird.

Das gesamte Interview können Sie hier lesen.

Der Allianz Konzern ist einer der weltweit führenden Versicherer und Vermögensverwalter, aktiv in fast 70 Ländern, mit rund 97 Millionen Kundinnen und Kunden*. Versicherungskunden der Allianz nutzen ein breites Angebot von der Sach-, Lebens- und Krankenversicherung über Assistance-Dienstleistungen und Kreditversicherung bis hin zur Industrieversicherung. Die Allianz ist einer der weltweit größten Investoren und betreut im Auftrag ihrer Versicherungskunden ein Investmentportfolio von etwa 764 Milliarden Euro**. Zudem verwalten unsere Asset Manager PIMCO und Allianz Global Investors etwa 2,0 Billionen Euro** für Dritte. Mit unserer systematischen Integration von ökologischen und sozialen Kriterien in unsere Geschäftsprozesse und Investitionsentscheidungen sind wir unter den führenden Versicherern im Dow Jones Sustainability Index. 2025 erwirtschafteten über 156.000 Mitarbeiter für den Konzern einen Umsatz von 186,9 Milliarden Euro und erzielten ein operatives Ergebnis von 17,4 Milliarden Euro.

* Die Kundenanzahl spiegelt nur die Allianz Kundinnen und Kunden in konsolidierten Unternehmen wider, die zum Umfang der Kundenberichtserstattung gehören.

** Stand: 31. Dezember 2025.

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen:

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