Das sind die wichtigsten Haftpflichttrends für Dienstleistungsunternehmen 

Pressemitteilung | 11. Juli 2023 | München
  • Laut AGCS-Bericht werden elf Trends das künftige Risikoumfeld in der Berufshaftpflicht bestimmen.
  • Zu den Trends gehören neue Gesetze zur Gebäudesicherheit, Cyberrisiken durch „Hacker-for-Hire“, Inflation und die unregulierte Nutzung von KI-Tools.
  • Eine Schadenanalyse zeigt, dass die Anwalts- und Baubranche in den vergangenen Jahrzehnten am stärksten von großen Berufshaftpflichtschäden betroffen war. 

Die Risikolandschaft für Dienstleistungsunternehmen hat viele Facetten: Architekten und Ingenieure könnten bei Bau- und Brandschutzmängeln stärker in den Fokus geraten, Finanzdienstleistern kann vorgeworfen werden, dass sie Investmentfonds falsch verwaltet haben. Der Einsatz von KI-Tools durch Anwälte bei der Vorbereitung von Kundenfällen könnte zu fehlerhaften Schriftsätzen führen. 

Ein neuer Bericht des Unternehmensversicherers Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) (AGCS) identifiziert kommende Trends im Bereich der Berufshaftpflicht für Unternehmen. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Architekten, Ingenieure, Anwälte und PR-Berater. Sie alle können für Verluste verantwortlich gemacht werden, die sich aus Pflichtverletzungen ergeben.

„Obwohl sich die Risiken unterscheiden, sind diese Berufe mit zivilrechtlichen Haftungsrisiken konfrontiert, die nicht ignoriert werden sollten. Sie reichen von Anschuldigungen wegen Fahrlässigkeit, nicht entdeckten Betrugsversuchen oder Unterlassungstatbeständen, über Falschdarstellungen bis hin zu unbeabsichtigten Vertragsverletzungen oder Verletzungen geistigen Eigentums“, erklärt Diego Assef, Leiter der Global Practice Group, Professional Indemnity (PI) Claims bei AGCS. 

Die globalen AGCS-Schadenexperten haben in dem Bericht elf kommende Trends identifiziert und in eine Rangfolge eingeordnet. Bewertungskriterien waren dabei die erwarteten Auswirkungen, potentielle Schadenursachen und Möglichkeiten der Risikominderung. Einige Berufsgruppen sind je nach Risiko und Art ihrer Tätigkeit stärker gefährdet als andere. 

Die sich laufend weiter entwickelnde Gesetzgebung in Bezug auf Gebäudesicherheit sowie Cyberkriminalität, Social Engineering und Datenverluste stehen als Haftungsrisiken beide auf Platz 1. Sie werden mit „sehr hoch“ eingestuft – eine deutliche Auswirkung auf Dienstleistungsunternehmen und ein schwerer Schadenverlauf sind zu erwarten. Obwohl die Gebäudesicherheit nach der Brandtragödie im Grenfell Tower im Jahr 2017 vor allem in Großbritannien ein Thema war, werden sich einige Auswirkungen weltweit bemerkbar machen, so der Bericht. Im Vereinigten Königreich könnten verlängerte Haftungsfristen für Bau- und Brandschutzmängel neue Rechtsansprüche gegen Hersteller und Zulieferer nach sich ziehen. Damit einher geht ein potenzieller Dominoeffekt auf alle an einem Bauprojekt beteiligten Fachleute, wie Architekten, Ingenieure, Planungs- und Bauunternehmen.

Cyberangriffe haben in den letzten Jahren zugenommen – und Dienstleistungsunternehmen sind besonders gefährdet, weil sie geschützte Kundendaten oder geistiges Eigentum besitzen oder verarbeiten. Eine wichtige Rolle spielen dabei „Hacker-for-Hire“. Sie sind Cyber-Söldner, die beauftragt werden können und es ermöglichen, die eigene Beteiligung an einem Cyberangriff zu vertuschen. Sie haben es zunehmend auf Anwaltskanzleien abgesehen, um illegal an vertrauliche oder geschützte Daten zu gelangen, die vor Gericht eine Rolle spielen könnten.

Zu möglichen Cyber-Schadenursachen, die für alle Berufsgruppen gelten, gehören Phishing- und Spoofing-Betrug, Lieferkettenrisiken Dritter, Ransomware oder Malware, das Fehlen ausreichender Systeme sowie Kontrollmöglichkeiten und auch Datenverlust. Ein Cyberverstoß verursacht nicht nur unmittelbare Kosten und Störungen für die Betroffenen. Er kann auch zu erheblichen rechtlichen Risiken führen, darunter dem Eingreifen der Datenschutzbehörden und folgenden beträchtlichen Geldstrafen. Datenschutzverletzungen können außerdem zu Haftungsansprüchen von Kunden und Dritten führen – bis hin zu Sammelklagen –, die Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder kompromittierten Informationen geltend machen. Eine Datenschutzverletzung birgt schließlich auch das Risiko eines Imageschadens, der zu einem sinkenden Aktienkurs und Aktionärsklagen führen kann. Kleinere Unternehmen können anfälliger sein, da sie in der Regel über weniger ausgefeilte Cybersicherheitsmaßnahmen verfügen.

Auf Rang 3 der untersuchten Risikotrends steht geopolitische, wirtschaftliche und marktbezogene Volatilität (moderate Auswirkungen auf den Betrieb oder mittelschwere Schäden zu erwarten). Laut der Studie könnten sich für Dienstleister, die anstelle ihrer Kunden agieren, Risiken aus der sich schnell entwickelnden Sanktionsgesetzgebung ergeben. Bau- und Planungsfachleute könnten von Ansprüchen durch Lieferkettenstörungen und verzögerten Projekten betroffen sein. 

Die Inflation ist laut dem Bericht ebenfalls auf Rang 3. Wenn der anhaltende Inflationsdruck in vielen Ländern zu rezessiven Bedingungen führt, könnte sich hieraus eine Vielzahl potenzieller Risiken für Dienstleistungsunternehmen ergeben. Dazu gehören insolvenzbezogene Risiken für Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter, Ansprüche von Kreditgebern gegenüber Anwälten und Gutachtern sowie Ansprüche aus der Sorgfaltspflicht gegenüber Anwälten und Buchhaltern.

Am unteren Ende der Risikoskala steht – noch – der Einsatz neuer Technologien wie KI-Tools durch Dienstleistungsunternehmen (Platz 4, geringe Auswirkungen). Dennoch sind die Gefahren nicht zu unterschätzen, wie Assef erläutert: „KI hat zwar das Potenzial, Risiken zu verringern, doch mit der rasanten Entwicklung der technologischen Lösungen steigen die potenziellen Schadenfaktoren. Dazu gehören Fragen des Datenschutzes oder des Urheberrechts und der Wahrung der Vertraulichkeit bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern. Aber auch Risiken durch die Wiederholung von Fehlern beim massenhaften Einsatz solcher KI-Anwendungen und die Frage nach der nötigen Kontrolle der ‚Arbeit’ des Tools stehen im Raum.“ Unternehmen müssten ihre Mitarbeitenden angemessen schulen und begleiten, während sich die Technologie weiterentwickelt. Letztlich könne ein mangelndes Bewusstsein für die Funktionsweise generativer KI zu rechtlichen Folgen und zivilrechtlichen Ansprüchen gegen alle Arten von Dienstleistern führen, erklärt Assef: Ein New Yorker Anwalt sah sich kürzlich mit Konsequenzen konfrontiert, weil er einen von ChatGPT unterstützten Schriftsatz in einem Personenschadenfall seines Mandanten verwendet hatte. Die Technologie berief sich auf sechs nicht-existierende Gerichtsentscheidungen. [1]

[1] Reuters, A lawyer used ChatGPT to cite bogus cases. Wie sieht es mit der Ethik aus?, 30. Mai 2023
AGCS hat, so die Studie, in den vergangenen 20 Jahren weltweit über 90.000 Berufshaftpflichtschäden mit einem Gesamtwert von 2,2 Milliarden Euro bearbeitet. Die Analyse zeigt, dass bei Großschäden (nur Schäden über eine Million Euro) Anwälte am stärksten betroffen sind (30 Prozent), gefolgt von Baufachleuten (27 Prozent).

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