Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder

Die Satzung der Allianz SE sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Regelamtszeit von vier Jahren vor. Wiederbestellungen sind zulässig. Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds in der Regel einen Zeitraum von zwölf Jahren nicht überschreiten. Hinsichtlich der Altersgrenze gilt der Grundsatz, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein sollen.

Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung bestellt.

Seit dem Jahr 2022 gilt für die Anteilseignerseite das Prinzip eines sogenannten „Staggered Board". Dieses Modell sieht eine sukzessive Erneuerung des Gremiums durch zeitlich versetzte Wahlen vor. Dank der gestaffelten Amtszeiten kann die Allianz SE flexibel auf veränderte Anforderungen an das Kompetenzprofil ihres Aufsichtsrats reagieren.

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Name
Gewählt
Dauer
Mandat bis zur
Hauptversammlung
Erstbestellung
Rashmy Chatterjee
2026 4 Jahre 2030 4. Mai 2022
Dr. Frank Ellenbürger 2026 4 Jahre 2030 7. Mai 2026
Sophie Boissard 2026 3 Jahre 2029 3. Mai 2017
Prof. Dr. Ralf P. Thomas 2025 4 Jahre 2029 8. Mai 2025
Stephanie Bruce 2024 4 Jahre 2028 8. Mai 2024
Dr. Jörg Schneider 2024 4 Jahre 2028 8. Mai 2024
Die Arbeitnehmervertreter werden satzungsgemäß durch den SE-Betriebsrat gewählt.

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Name
Gewählt
Dauer
Mandat bis zur
Hauptversammlung
Erstbestellung
Prof. Dr. Nadine Brandl 2026 4 Jahre 2030 8. August 2024
Gabriele Burkhardt-Berg 2026 4 Jahre 2030 9. Mai 2012
Giovanni Battista Comini 2026 4 Jahre 2030 7. Mai 2026
Lars Grote 2026 4 Jahre 2030 7. Mai 2026
Jean-Claude Le Goaër 2026 4 Jahre 2030 1. August 2018
Jürgen Lawrenz 2026 4 Jahre 2030 1. August 2015